Der Kreis Wesel am Niederrhein ist eine moderne Dienstleistungsverwaltung und einer der großen Arbeitgeber in der Region mit ca. 1.700 Mitarbeitenden.
Der Fachdienst Soziale Hilfen (FD 50) sucht für den Aufgabenbereich Fach- und Rechtsaufsicht – Widerspruchsbearbeitung/ Prüfungen SGB XII/APG NRW zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Wesel unbefristet in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden - perspektivisch auch im Mobilen Arbeiten oder Telearbeit möglich –eine/n
Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin (m/w/d) Fach- und Rechtsaufsicht SGB XII – Widerspruchsbearbeitung/Prüfungen
Die Aufgaben enthalten einzelne Außendiensttätigkeiten (Gerichtsverfahren/Prüfungen), für die das Führen des eigenen Fahrzeuges gegen Kostenerstattung vorausgesetzt wird, sofern kein Dienstwagen aus dem Fahrzeugpool zur Verfügung steht.
Anforderungen
Zwingende Voraussetzungen
Wünschenswerte Kenntnisse und Fähigkeiten
Was der Kreis Wesel Ihnen bietet
Genaue Informationen zu dem konkreten Aufgabengebiet erhalten Sie von der Koordinationsbereichsleitung Frau Schubert. Sie beantwortet gerne Ihre Fragen unter der Tel.-Nr. 0281 207-2367 oder per E-Mail anita.schubert@kreis-wesel.de. Bitte nehmen Sie dieses Gesprächsangebot wahr.
Hier können Sie mehr über die Leistungen für Mitarbeitende bei der Kreisverwaltung Wesel und zum Bewerbungsablauf im Allgemeinen erfahren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kreis-wesel.de
Das Auswahlverfahren für die Stelle wird in Form eines strukturierten Interviews erfolgen.
Der Kreis Wesel steht für Vielfältigkeit und Gleichstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Aus diesem Grund begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Die Kreisverwaltung Wesel verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG).
Eingangsbestätigungen und Absagen erfolgen im Regelfall nur per E-Mail.
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, insbesondere mit Nachweisen zu den vorausgesetzten Qualifikationen bis zum 06.04.2025 über unser Bewerbungsportal.