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Der Kreis Wesel am Niederrhein ist eine moderne Dienstleistungsverwaltung und einer der großen Arbeitgeber in der Region mit ca. 1.700 Mitarbeitenden.

Der Fachdienst Erziehungsberatung (FD 51-3) ist im Zuständigkeitsbereich des Kreises Wesel für die Unterstützung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zuständig sowie auch direkter Ansprechpartner für Jugendliche und junge Erwachsene.

Die Erziehungsberatungsstelle sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Dienstort Xanten eine

Psychologische Fachkraft (m/w/d) für die Erziehungsberatungsstelle in Xanten

mit 30 Wochenstunden.

Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle (19,5 Wochenstunden). Die weiteren 10,5 Wochenstunden sind zunächst befristet bis zur Genehmigung des Stellenplans 2026. Bei Vorliegen der stellenplanrechtlichen Voraussetzungen ist vorgesehen, die entsprechenden Stundenanteile (10,5 Wochenstunden) dauerhaft zu übertragen.

Ihre Aufgaben

  • Beratung von Eltern, Jugendlichen, Kindern, Familien
  • Beratung bei Trennung und Scheidung
  • Verpflichtende Beratung nach § 156 FamG
  • Psychologische Diagnostik und Anfertigung von Befunden und Stellungnahmen
  • Elterngruppen und Gruppenarbeit mit Kindern
  • Angebote der Prävention für die Öffentlichkeit und für verschiedene Institutionen, z.B. in Form von Vorträgen, Workshops, Kursen
  • Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Schulen etc.
  • Zusammenarbeit und anonyme Fallbesprechungen mit anderen Institutionen
  • Vertretung der Beratungsstellen in lokalen Gremien, Netzwerken und Arbeitsgruppen

Die Aufgaben enthalten Außendiensttätigkeiten, für die das Führen des eigenen Fahrzeuges gegen Kostenerstattung vorausgesetzt wird, sofern kein Dienstwagen aus dem Fahrzeugpool zur Verfügung steht.

Anforderungen

Zwingende Voraussetzungen

  • Hochschulstudium der Psychologie mit Diplom- oder Master-Abschluss

Wünschenswerte Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Berufserfahrung in der Familien- und Erziehungsberatung
  • eine beraterische und/oder therapeutische Zusatzqualifikation
  • Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen sowie die Organisationsstrukturen der Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitssysteme

Konditionen

  • Verantwortungsvolle, anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeiten im Team in einer modernen, öffentlichen und dienstleistungsorientierten Verwaltung
  • Vergütung nach Entgeltgruppe EG 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – TVöD
  • betriebliche Altersvorsorge ohne Eigenanteil
  • Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (z. B. Gleitzeit, flexible Arbeitszeitmodelle, betrieblich geförderte Kindertagespflege und eine Kantine am Standort Wesel)
  • Arbeitszeitmodelle zur Freistellung während der Schulferien für Eltern schulpflichtiger Kinder
  • Angebote zur Gesundheitsvorsorge (z. B. Betriebssport, Gesundheitsseminare und -tage, externe Mitarbeitendenberatung)
  • praxisnahe und professionelle Einarbeitung

Kontakt und Information

Genaue Informationen zu Ihrem konkreten Aufgabengebiet erhalten Sie vom Leiter des Beratungsdienstes, Herrn Weißenbruch. Er beantwortet gerne Ihre Fragen unter der Tel.‑Nr. 0281 207 5915 oder per E-Mail christian.weissenbruch@kreis-wesel.de.

Bitte nehmen Sie dieses Gesprächsangebot wahr.

Hier können Sie mehr über die Leistungen für Mitarbeitende bei der Kreisverwaltung Wesel und zum Bewerbungsablauf im Allgemeinen erfahren.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kreis-wesel.de

Zum Bewerbungsverfahren

Das Auswahlverfahren für die Stelle wird in Form eines strukturierten Interviews - voraussichtlich am 19.02.2025 - erfolgen.

Der Kreis Wesel steht für Vielfältigkeit und Gleichstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Aus diesem Grund begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.

Die Kreisverwaltung Wesel verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG).

Eingangsbestätigungen und Absagen erfolgen im Regelfall nur per E-Mail.


Haben Sie Interesse?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, insbesondere mit Nachweisen zu den vorausgesetzten Qualifikationen bis zum 31.01.2025 über unser Bewerbungsportal




     

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