Der Kreis Wesel am Niederrhein ist eine moderne Dienstleistungsverwaltung und einer der großen Arbeitgeber in der Region mit ca. 1.700 Mitarbeitenden.
Der Fachdienst Straßenverkehr (FD 36) sucht für den Aufgabenbereich Info-Tätigkeiten in der Zulassungs- und Führerscheinstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Wesel und am Standort Moers befristet für die Dauer von voraussichtlich 2 Jahren in Vollzeit oder Teilzeit im echten Jobsharing mehrere
Sachbearbeiter/innen (m/w/d) für die Zulassungs- und Führerscheinstelle (ZFS) in Wesel und für das Dienstleistungszentrum (DLZ) in Moers
Die Arbeitszeiten richten sich nach den jeweiligen Öffnungszeiten.
Bildschirmarbeitsplatztauglichkeit wird bei diesem Aufgabeninhalt vorausgesetzt
Anforderungen
Zwingende Voraussetzungen
Wünschenswerte Kenntnisse und Fähigkeiten
Was der Kreis Wesel Ihnen bietet
Genaue Informationen zu Ihrem konkreten Aufgabengebiet erhalten Sie von der Fachdienstleiterin Frau Christiane Mayer, Tel.-Nr. 0281/207-2163, E-Mail christiane.mayer@kreis-wesel.de oder von der Koordinationsleitung ZFS Wesel Frau Simone Winnekendonk, Tel.-Nr. 0281/207-2171, E-Mail simone.winnekendonk@kreis-wesel.de oder von der Koordinationsleitung DLZ Moers Frau Michaela Knopf, Tel.-Nr. 02841/202-1450, E-Mail michaela.knopf@kreis-wesel.de. Bitte nehmen Sie dieses Gesprächsangebot wahr.
Hier können Sie mehr über die Leistungen für Mitarbeitende bei der Kreisverwaltung Wesel und zum Bewerbungsablauf im Allgemeinen erfahren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kreis-wesel.de
Das Auswahlverfahren für die Stelle wird in Form eines strukturierten Interviews erfolgen.
Der Kreis Wesel steht für Vielfältigkeit und Gleichstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Aus diesem Grund begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Die Kreisverwaltung Wesel verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG).
Eingangsbestätigungen und Absagen erfolgen im Regelfall nur per E-Mail.
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, insbesondere mit Nachweisen zu den vorausgesetzten Qualifikationen bis zum 11.05.2025 über unser Bewerbungsportal (nach Ablauf der Frist ist eine Bewerbung nicht mehr möglich).