Der Kreis Wesel am Niederrhein ist eine moderne Dienstleistungsverwaltung und einer der großen Arbeitgeber in der Region mit ca. 1.700 Mitarbeitenden.
Der Fachdienst 53 sucht für den Aufgabenbereich Koordination und Vernetzung gemeindepsychiatrischer Angebote zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Moers, befristet bis 31.12.2025, in Vollzeit oder in Teilzeit eine/n
Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogin/Sozialpädagoge, Gesundheitswissenschaftler/in, Sozialwissenschaftler/in (m/w/d) oder vergleichbar
für die Fachstelle Psychiatriekoordination
Über eine Verlängerung der Maßnahme für das Jahr 2026 wird im Sommer 2025 entschieden.
Die Aufgaben enthalten Außendiensttätigkeiten, für die das Führen des eigenen Fahrzeuges gegen Kostenerstattung vorausgesetzt wird, sofern kein Dienstwagen aus dem Fahrzeugpool zur Verfügung steht.
Ein Impfschutznachweis gegen Masernerkrankungen wird vorausgesetzt.
Anforderungen
Zwingende Voraussetzungen
Wünschenswerte Kenntnisse und Fähigkeiten
Was der Kreis Wesel Ihnen bietet
Genaue Informationen zu dem konkreten Aufgabengebiet erhalten Sie von Frau Leuchtenberg, Leiterin der Fachstelle Psychiatriekoordination. Sie beantwortet gerne Ihre Fragen unter der Tel.-Nr. 02841/202-1512 oder per E-Mail ines.leuchtenberg@kreis-wesel.de. Bitte nehmen Sie dieses Gesprächsangebot wahr.
Hier können Sie mehr über die Leistungen für Mitarbeitende bei der Kreisverwaltung Wesel und zum Bewerbungsablauf im Allgemeinen erfahren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kreis-wesel.de
Das Auswahlverfahren für die Stelle wird in Form eines strukturierten Interviews am 22.05.2025 erfolgen.
Der Kreis Wesel steht für Vielfältigkeit und Gleichstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Aus diesem Grund begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Die Kreisverwaltung Wesel verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG).
Eingangsbestätigungen und Absagen erfolgen im Regelfall nur per E-Mail.
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, insbesondere mit Nachweisen zu den vorausgesetzten Qualifikationen bis zum 27.04.2025 über unser Bewerbungsportal.